Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Das zyprische Gesellschaftsrecht, die staatlichen Gebühren und die Steuerregeln ändern sich. Zudem können die Einzelheiten je nach Ihrer Situation (Ansässigkeit, Eigentümerstruktur, Tätigkeit) anders ausfallen. Lassen Sie alle Punkte von einer in Zypern zugelassenen Anwaltskanzlei prüfen, bevor Sie handeln. Dieser Leitfaden entstand in Zusammenarbeit mit Valerkou Law, einer zyprischen Kanzlei, die auf Gesellschaftsrecht, Firmengründung sowie Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht spezialisiert ist.
Hinweis zu den Kosten: Offizielle Gebühren und Anwaltskosten ändern sich häufig, und jede Gründung ist ein Einzelfall. Jede Zahl, die Sie online finden (auch früher hier genannte Beträge), kann veraltet oder für Ihren Fall unzutreffend sein. Für aktuelle, fallspezifische Kosten wenden Sie sich an Andria Valerkou Law (Telefon/WhatsApp +357 99965006).
Die Gründung einer Gesellschaft in Zypern zählt zu den unkomplizierteren Firmengründungen in der EU. Als Ausländer stoßen Sie jedoch auf eine gesetzliche Hürde: Sie können die Gründung in der Regel nicht selbst einreichen. Die zentralen Dokumente müssen von einem bei der Cyprus Bar Association zugelassenen Rechtsanwalt vorbereitet und unterzeichnet werden. Die eigentliche Frage lautet daher nicht: „Kann ich das an einem Nachmittag online erledigen?“, sondern: „Wofür bezahle ich einen zyprischen Anwalt oder einen Firmengründungsdienstleister, und was sollte ich prüfen, bevor ich den Auftrag erteile?“ Dieser Leitfaden gibt Antworten.
Welche Rechtsform ist für Ausländer sinnvoll?
In den meisten Fällen ist das die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd.). Sie ist der Standard für Handelsgesellschaften, Holdings und Ein-Personen-Beratungsunternehmen gleichermaßen. Sie bietet beschränkte Haftung, kann zu 100% in ausländischem Besitz stehen (eine Pflicht für zyprische Gesellschafter gibt es nicht), und sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer dürfen Nichtansässige oder ausländische juristische Personen sein. Öffentliche Gesellschaften, Personengesellschaften und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen sind für Sonderfälle gedacht; sofern ein Fachmann nichts anderes empfiehlt, ist die Ltd. die richtige Wahl.
Klären Sie vorab zwei Punkte, denn sie bestimmen den Papierkram:
- Gesellschafter und Geschäftsführer. Eine private Gesellschaft braucht mindestens einen Gesellschafter und mindestens einen Geschäftsführer. Steuerlich entscheidend (siehe unten) ist die Ansässigkeit Ihrer Geschäftsführer: Die Steueransässigkeit der Gesellschaft in Zypern folgt im Allgemeinen dem Ort der „Leitung und Kontrolle“, was in der Praxis eine Mehrheit von in Zypern ansässigen Geschäftsführern und Vorstandssitzungen auf der Insel bedeutet.
- Firmensekretär und eingetragener Sitz. Beides ist für eine zyprische Ltd. verpflichtend (Details in den jeweiligen Abschnitten unten).
Schritt 1 – Firmennamen genehmigen lassen
Vor der Gründung muss der vorgeschlagene Name vom Department of Registrar of Companies and Intellectual Property (DRCIP) genehmigt werden. Sie reichen einen Antrag auf Namensgenehmigung ein; der Registrar prüft, dass der Name weder mit einem bestehenden Namen identisch oder verwechselbar ähnlich noch anderweitig unzulässig ist.
- Offizielle Gebühr: Der Registrar erhebt pro Namensantrag eine Gebühr, mit einem höheren Satz für das beschleunigte Verfahren (επίσπευση), das die meisten Antragsteller nutzen. Die Sätze werden immer wieder angepasst – ziehen Sie die aktuelle Gebührenordnung des Registrars heran, statt sich auf Artikel zu verlassen.
- Zeitrahmen: Üblicherweise 3–5 Arbeitstage für einen Standardantrag.
- Nach der Genehmigung bleibt der Name in der Regel sechs Monate lang reserviert; in dieser Zeit schließen Sie die Gründung ab.
Praktischer Tipp: Reichen Sie zwei oder drei Namensoptionen ein. Ablehnungen wegen Namensähnlichkeit sind die häufigste frühe Verzögerung; eine zweite Wahl in den Unterlagen spart einen weiteren Durchgang.
Schritt 2 – Gründungsdokumente vorbereiten (Aufgabe des Anwalts)
Dieser Schritt erfordert zwingend einen zyprischen Rechtsanwalt. Die Gründungsdokumente der Gesellschaft – das Memorandum and Articles of Association (M&A) – und die HE1-Erklärung müssen von einem bei der Cyprus Bar Association zugelassenen Anwalt erstellt und unterzeichnet werden. Das ist keine Verkaufstaktik eines Dienstleisters, sondern gesetzlich so vorgesehen; es ist zugleich der Hauptgrund, warum Ausländer eine Kanzlei beauftragen statt selbst zu gründen.
Das Paket, das der Registrar erwartet:
- Memorandum & Articles of Association – Unternehmensgegenstand und internes Regelwerk.
- Formular HE1 – Konformitätserklärung des Anwalts.
- Formular HE2 – Anschrift des eingetragenen Sitzes.
- Formular HE3 – Angaben zu den ersten Geschäftsführern und dem Sekretär.
- Identifikations- und Due-Diligence-Unterlagen für jeden Gesellschafter, Geschäftsführer, Sekretär und wirtschaftlich Berechtigten (Reisepass, Adressnachweis, KYC-Formulare der Kanzlei). Ausländische Gesellschafter müssen mit gründlichen KYC-Prüfungen rechnen – das ist Geldwäsche-Compliance, keine bürokratische Schikane.
Schritt 3 – Beim Registrar einreichen und Gründungsbescheinigung erhalten
Ihr Anwalt reicht das M&A und die HE-Formulare beim DRCIP ein.
- Offizielle Gründungsgebühr: Sie wird mit den Gründungsformularen (HE1/HE2/HE3 usw.) fällig; den aktuellen Betrag entnehmen Sie der Gebührenordnung des Registrars.
- Zeitrahmen: Die Gründungsprüfung dauert nach der Einreichung üblicherweise 5–10 Arbeitstage; realistisch sollten Sie von Anfang bis Ende einige Wochen einplanen, einschließlich Namensgenehmigung und Dokumentenerstellung.
Nach der Genehmigung stellt der Registrar die Gründungsbescheinigung (Certificate of Incorporation) aus, zusammen mit beglaubigten Kopien des M&A und der Bescheinigungen über Geschäftsführer/Sekretär, eingetragenen Sitz und Gesellschafter. Diese Bescheinigungen verlangen Banken und Vertragspartner.
Was es wirklich kostet – staatliche Gebühren sind nicht alles
Machen Sie sich die Kostenstruktur bewusst. Die Anmeldegebühren des Registrars sind nur die staatlichen Abgaben, nicht die Kosten der Firmengründung. Da Memorandum & Articles und die HE1-Erklärung von einem zugelassenen zyprischen Rechtsanwalt erstellt und unterzeichnet werden müssen (siehe Schritt 2), ist das Anwaltshonorar ein separater – und deutlich größerer – Posten. Es hängt ab von der Komplexität des Memorandum & Articles, der Kapitalstruktur, der Zahl der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie etwaigen Sonderregelungen. Wir nennen in diesem Leitfaden bewusst keine Beträge: Offizielle Gebühren ändern sich häufig, und jede Gründung ist ein Einzelfall; behandeln Sie jede online gefundene Zahl standardmäßig als veraltet. Für die staatliche Seite ziehen Sie die veröffentlichte Gebührenordnung des Registrars heran, für die Anwaltskosten verlangen Sie ein schriftliches Komplettangebot für Ihren Fall.
Wenn Sie kalkulieren, arbeiten Sie also mit dem schriftlichen Angebot Ihres Anwalts plus der aktuellen Gebührenordnung des Registrars – nicht mit erinnerten Zahlen. Laufende Kosten – Adresse des eingetragenen Sitzes, Firmensekretär, jährliche Abgabe und Jahresmeldung, Buchhaltung und Prüfung – kommen separat hinzu und fallen jedes Jahr erneut an.
Eingetragener Sitz und Firmensekretär
Diese beiden Pflichten sind für ausländische Gründer oft eine Stolperfalle, weil sie nicht optional sind.
- Eingetragener Sitz: Jede zyprische Gesellschaft braucht eine physische, zustellungsfähige Geschäftsadresse in Zypern, kein Postfach. Wenn Sie keine eigenen Räume auf der Insel haben, stellt Ihre Anwaltskanzlei oder Ihr Firmengründungsdienstleister eine Adresse für den eingetragenen Sitz bereit.
- Firmensekretär: Eine zyprische Ltd. muss einen Sekretär bestellen, der in der Praxis gewöhnlich in Zypern ansässig sein sollte und echte gesetzliche Pflichten trägt (Jahresmeldungen, gesetzliche Register, Unterrichtung des Registrars). Im Ausnahmefall einer Ein-Personen-Gesellschaft mit einem einzigen Geschäftsführer kann dieselbe Person zugleich Sekretär sein; andernfalls benötigen Sie einen separaten Sekretär. Die meisten Ausländer nutzen dafür den Firmensekretär der Kanzlei.
Stammkapital: Wie viel brauchen Sie wirklich?
Eine private Gesellschaft hat ein genehmigtes Stammkapital (eine Obergrenze) und ein ausgegebenes Stammkapital (die tatsächlich übernommenen Anteile). Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es für die private Ltd. nicht; die Höhe ist weitgehend Konvention und hängt davon ab, was Banken erwarten. Üblich ist ein nominales €1,000 genehmigtes Kapital mit einer kleinen Zahl ausgegebener Aktien zu je €1.
Sie müssen keinen großen Betrag einzahlen, um zu gründen – lassen Sie sich nicht einreden, eine zyprische Ltd. erfordere ein hohes eingezahltes Kapital.
Register der wirtschaftlich Berechtigten (UBO-Register)
Zypern führt beim DRCIP ein obligatorisches Register der wirtschaftlich Berechtigten (UBO-Register). Jede Gesellschaft und juristische Person muss ihre ultimativen wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und melden – im Wesentlichen die natürlichen Personen, die sie letztlich besitzen oder kontrollieren (Regelfall: mehr als 25% Eigentum oder Kontrolle).
Wichtig für ausländische Gründer:
- Die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten ist Teil der Gründungs-Compliance, kein optionales Extra. Ihre Kanzlei erledigt das, aber Sie müssen genaue Eigentumsinformationen liefern.
- Jedes Jahr läuft ein Bestätigungsfenster vom 1 October to 31 December, in dem jede juristische Person erneut bestätigt, dass ihre UBO-Angaben noch korrekt sind.
- Die Strafen bei Nichteinhaltung wurden Ende 2024 überarbeitet: im Wesentlichen eine reduzierte anfängliche Geldbuße und reduzierte Tagesstrafen mit niedrigerer Gesamtobergrenze; außerdem kann der Registrar dauerhaft nicht konforme Unternehmen löschen.
Steuern: der Satz von 12.5% und die Reform 2026
Zypern hat seinen Ruf auf einem Körperschaftsteuersatz von 12.5% aufgebaut – jahrelang einer der niedrigsten in der EU. Ab dem 1 January 2026 hat eine Steuerreform den Körperschaftsteuersatz auf 15% angehoben und Zypern damit an den OECD/EU-Standard der globalen Mindeststeuer angeglichen. Lesen Sie also einen älteren Leitfaden, der 12.5% nennt, beachten Sie, dass der Satz inzwischen höher liegt.
Die Reform bedeutet nicht einfach nur höhere Steuern. Mehrere Änderungen wirken für Inhaber-Geschäftsführer in die andere Richtung:
- Die Sonderverteidigungsabgabe (SDC) auf Dividenden an in Zypern steuerlich ansässige und domizilierte natürliche Personen wurde von 17% auf 5% gesenkt, und zwar für Gewinne ab dem 1 January 2026.
- Die Regeln zur fiktiven Dividendenausschüttung für Gewinne nach 2026 wurden abgeschafft.
- Der Zeitraum für den steuerlichen Verlustvortrag wurde von fünf auf sieben Jahre verlängert.
Hier kommt das Domizil ins Spiel. Wenn Sie nach Zypern umziehen und als nicht-domizilierter Einwohner gelten, können von Ihnen bezogene Dividenden persönlich sehr gering besteuert werden – deshalb kombinieren viele ausländische Gründer eine zyprische Gesellschaft mit ihrem persönlichen Steuerwohnsitz auf der Insel. Die Regeln zur Ansässigkeit behandeln wir separat im Leitfaden zur 60-Tage-Regel in Zypern und Non-Dom-Steueransässigkeit.
Umsatzsteuerregistrierung (VAT)
Körperschaftsteuer und VAT sind getrennte Registrierungen. Eine neue Gesellschaft muss sich für VAT registrieren, wenn ihr steuerpflichtiger Umsatz den verbindlichen Schwellenwert von €15,600 in einem rollierenden 12-Monats-Zeitraum überschreitet (oder wenn sie erwartet, ihn innerhalb der nächsten 30 Tage zu überschreiten), und zwar innerhalb von 30 Tagen nach Entstehen der Verpflichtung. Der Standard-VAT-Satz beträgt 19%.
Zwei Punkte, die Gründer oft übersehen:
- Weitere Auslöser bestehen unabhängig vom Umsatz – insbesondere der innergemeinschaftliche Erwerb über der maßgeblichen Schwelle und der Bezug von B2B-Dienstleistungen aus dem Ausland (ohne Schwelle). Wenn Sie Dienstleistungen von ausländischen Anbietern kaufen, kann auch bei geringen Umsätzen eine Registrierung nötig sein.
- Freiwillige Registrierung unterhalb der Schwelle ist zulässig und oft sinnvoll, weil Sie Vorsteuer auf Gründungskosten zurückfordern können, bevor Umsätze entstehen.
Wie lange dauert das Ganze?
Für einen sauberen, gut dokumentierten Antrag rechnen Sie mit: Namensgenehmigung in etwa 3–5 Arbeitstagen, Gründung in etwa 5–10 Arbeitstagen nach Einreichung, dazu die nachgelagerten Registrierungen (Steuerbehörde/Steuernummer, UBO, VAT falls zutreffend). Realistisch sind insgesamt zwei bis vier Wochen, wenn Sie als Ausländer gute KYC-Unterlagen zügig liefern. Verzögerungen entstehen fast immer durch Namensablehnungen oder langsame Due-Diligence-Dokumente – nicht durch den Registrar.
Soll das jemand für Sie erledigen?
Da Memorandum, Articles und HE1 von einem in Zypern zugelassenen Anwalt erstellt und unterzeichnet werden müssen, können die meisten Ausländer das nicht – und dürfen es weitgehend auch nicht – selbst machen. Eine zyprische Anwaltskanzlei übernimmt die gesamte Kette: Namensreservierung, Entwurf des M&A, Einreichung der HE-Formulare, Bereitstellung von eingetragenem Sitz und Firmensekretär, Meldung zum UBO-Register sowie Begleitung bei Steuer- und VAT-Registrierungen. Valerkou Law – eine zyprische Kanzlei mit Schwerpunkt auf Gesellschaftsrecht, Firmengründung sowie Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht – ist darauf eingerichtet, genau diesen Prozess durchzuführen, einschließlich der Umzugs- und Non-Dom-Seite, falls Sie selbst nach Zypern ziehen. Betrachten Sie diesen Leitfaden als Karte; eine zugelassene Kanzlei fährt.
Bevor Sie jemanden beauftragen, gilt eine einfache Regel: Fragen Sie von Anfang an nach den Gesamtkosten. Der Komplettpreis hängt von der Kanzlei und Ihrer Struktur ab – die staatlichen Anmeldegebühren sind dabei der kleine Teil, das Anwaltshonorar der eigentliche Kostenfaktor. Bitten Sie jede Kanzlei, auch Valerkou Law, um ein vollständiges schriftliches Angebot, das Anwaltshonorar, staatliche Gebühren und die wiederkehrenden jährlichen Kosten (eingetragener Sitz, Sekretär, jährliche Abgabe und Jahresmeldung, Buchhaltung/Prüfung) aufschlüsselt, bevor Sie fortfahren. Eine klare Antwort auf diese Frage ist ein gutes Zeichen; auf der Rechnung sollte es keine Überraschungen geben.
Häufige Fragen
- Kann ein Ausländer 100% einer zyprischen Gesellschaft besitzen?
- Ja. Eine zyprische private Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann vollständig ausländischen natürlichen oder juristischen Personen gehören; es gibt keine Pflicht für zyprische Gesellschafter, und auch Nichtansässige dürfen Geschäftsführer sein. VERIFY: Bestätigen Sie mit einem zyprischen Anwalt, dass für Ihre spezifische Tätigkeit oder Nationalität keine Einschränkung gilt.
- Brauche ich einen zyprischen Anwalt, um die Gesellschaft zu registrieren?
- In der Praxis ja. Das Memorandum and Articles of Association und die HE1-Erklärung müssen von einem bei der Cyprus Bar zugelassenen Anwalt erstellt und unterzeichnet werden. Deshalb beauftragen Ausländer eine zyprische Anwaltskanzlei oder einen zugelassenen Firmengründungsdienstleister, statt selbst einzureichen.
- Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Zypern im Jahr 2026?
- Der langjährige Satz von 12.5% stieg im Rahmen einer Steuerreform zur Angleichung an die OECD/EU-Mindeststeuer ab 1 January 2026 auf 15%. Ausgleichende Änderungen senkten die Sonderverteidigungsabgabe auf Dividenden von 17% auf 5%, schafften die fiktive Dividendenausschüttung für Gewinne nach 2026 ab und verlängerten den Verlustvortrag von fünf auf sieben Jahre. VERIFY: Bestätigen Sie die beschlossenen Zahlen mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
- Wie lange dauert es, eine Gesellschaft in Zypern zu registrieren?
- Bei einem gut dokumentierten Antrag etwa zwei bis vier Wochen von Anfang bis Ende: ca. 3–5 Arbeitstage für die Namensgenehmigung, ca. 5–10 Arbeitstage für die Gründung nach Einreichung, zuzüglich der nachgelagerten Registrierungen für Steuer, UBO und VAT. Verzögerungen entstehen meist durch Namensablehnungen oder langsame KYC-Prüfungen, nicht durch den Registrar.